Unternehmen dürfen sich beim Datenschutz keine Fehler erlauben. Umso sinnvoller ist es, sich Unterstützung vom Experten zu holen.
Als Datenschutzpartner helfen wir Ihnen gern dabei, den in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definierten Anforderungen gerecht zu werden – das spart Ihnen Zeit und Geld und bewahrt Sie vor Bußgeldern und Sanktionen.
Wir bieten passende Lösungen an und stehen unseren Kunden für Fragen rund um Datenschutz und Datensicherheit mit unserem Knowhow zur Verfügung.
Damit gewährleisten wir ein auf das Unternehmen zugeschnittenes Niveau im Datenschutz, während sich unsere Kunden ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Wir haben uns insbesondere auf kleine und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Betreuung, berufliche Wiedereingliederung, Behindertenwerkstätten, Physiotherapiepraxen etc. spezialisiert.
Weiterhin beraten wir auch Unternehmen anderer Branchen, wie Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen.
SO BAUT SICH DIE PROZESSKETTE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER AUF
ANAMNESEPROZESS
Der Anamneseprozess umfasst die Aufnahme, Analyse und Bewertung von Vorgängen in Ihrem Unternehmen mit datenschutzrechtlicher Relevanz. Der Prozess schließt mit der Berichterstattung.
UMSETZUNGSPROZESS
Aus den Ergebnissen der Anamnesephase wird ein unternehmensindividuelles Umsetzungskonzept strukturiert erarbeitet. Diese Konzeption wird schrittweise umgesetzt.
KONTINUIERLICHER CONSULTINGPROZESS
Nach erstmaliger Implementierung folgt die kontinuierliche Beratung im Rahmen der bestehenden Konzeption ``Datenschutz im Unternehmen``. Im Zeitablauf wird die Konzeption angepasst fortgeschrieben.
UNSER ANSPRUCH – IHR VORTEIL
KOMPETENZ
Stets aktuelles Fachwissen und Information über Handlungsbedarf durch aktuelle Rechtsprechung.
AKTUALITÄT
Formulare/Muster immer auf neuestem Rechtsstand und tagesaktuelle Beratung.
EFFEKTIVITÄT
Höhere Effektivität durch routinierte Abläufe und keine kostenintensive Einarbeitung und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter.
Entscheidungshilfe zur Bestellung Datenschutzbeauftragter
externer DSB
interner DSB
- Vorhandene fachliche Expertise nutzen.
- Qualifikation mit Zeit- und kostenintensivem Schulungsaufwand erlangen.
- Kündigungsschutz nicht relevant.
- Gesonderte Regelungen zum Kündigungsschutz beim DSB ähnlich den Regelungen beim Betriebsrat akzeptieren.
- Abrechnung nach Zeiteinheiten, Pauschalen oder fixierten Projektpreisen.
- Verrechnungs- und Umlagepreise im internen Arbeitsverhältnis, Zeitbudgets, krankheits- und urlaubsbedingte Ausfälle, Ablenkung vom eigentlichen Aufgabenfeld.
- Herangehensweise eines externen Neugierigen.
- Interner Kompromiss mit eventueller Routineerschlaffung.
- Pragmatischer Ansatz mit Praxiserfahrung aus vielfältigen Projekten.
- Einzelfallbezogener Ansatz, Erstlösung im Einzelfall.
Branchen
- Datenschutz
Soziale Einrichtungen
- Datenschutz
Stiftungen und Vereine
- Datenschutz
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